Als Kommune – 'Körperschaft des öffentlichen Rechts' – ist die Gemeinde Bruchweiler-Bärenbach seit 25. Juni 2025 verpflichtet und bemüht, seine Website bruchweiler-baerenbach.de Barriere-frei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen Selbsttest am 02. Juni 2025 nach den globalen Zuständigkeitsstandards WCAG 2.0, European EN 301 549 überprüft und war zum Zeitpunkt nur teilkonform. Aufgrund erneuter Überarbeitung, ist die Website mit der BITV vereinbar.
Web Accessibility Test am 06.01.2026: WAVE Score = 100%
Web Accessibility Report am 02.01.2026: TABNAV Score = 100%
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV
b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
c) Unverhältnismäßige Belastung
Als Kommune sind wir nicht bereit kostenpflichtige Expertenprüfungen jeglicher Anbieter auf Barrierefreiheit durchführen zu lassen. Wir bevorzugen Selbstprüfungen und lassen unsere Webseiten von Menschen die Hilfsmittel nutzen prüfen, wie zum Beispiel mit Screenreader, Spezialmaus, Bildschirmtastatur etc..
Bei zeitbasierte Medien (Video, Audio, Filme, PDF mit eingebettetem Video) von Dritten, ist das Recht zur Bearbeitung ein Recht des Urhebers, nicht des Seitenbetreibers.
Um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, definieren die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) drei Konformitätsstufen für die Barrierefreiheit von Webinhalten: Level A, Level AA und Level AAA. Die Richtlinien sind nach 4 Prinzipien organisiert: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Obwohl unser Ziel die WCAG 2.1 Level A und AA Konformitätsstufen ist, haben wir auch einige Level AAA Konformitätsstufen des Erfolgskriterium angewendet.
Die Website bruchweiler-baerenbach.de ist so konzipiert, dass sie mit assistiven Technologien und den aktuellsten Versionen der häufig angewendeten Browser kompatibel ist. Diese Web-Technologien werden für die Einhaltung der Nutzungsstandards der Zugänglichkeit verwendet.
Echte Barrierefreiheit wird nur durch die technische Gestaltung einer Website erreicht, sodass sie mit Standard-Screenreadern funktioniert. Eingebaute Browser-Funktionen: Lesemodus, Laut-vorlesen, Schrift vergrößern und Kontrast ändern wurden speziell für Nutzer mit Sehbehinderung oder Legasthenie entwickelt und sind insofern barrierefrei.

Sie können oben rechts in der Adresszeile das Textsymbol
anklicken, um in den Lesemodus, Laut-vorlesen, Schrift vergrößern und Kontrast ändern, wechseln oder über das Drücken der Windows F9 Taste auf der Tastatur kann man in und aus dem Lesemodus wechseln.
Im Microsoft Edge finden Sie die Auswahl der Laut-Vorlesen Funktion über das Menü des Browsers. Mit der rechten Maustaste kann man auf eine beliebige Stelle der aktuellen Webseite klicken und im Kontextmenü „Laut vorlesen“ auswählen.
Laut vorlesen: Diese Option ist nur verfügbar, wenn das Betriebssystem Windows, Mac, Safari, Linux und das Browser Betriebssystem, die Funktion „Text-zu-Sprache”, die Sprache enthält, in welcher der vorzulesende Artikel geschrieben ist.
Über so genannte Add-Ons lassen sich auch ältere Browser unkompliziert und kostenlos um eine Vorlese-Funktion erweitern, zum Beispiel: Add-On „Read Aloud: text-to-speech“
Firefox Chrome Safari Microsoft Edge Microsoft Hilfe
Overlay Tools sind nur nette und kostenpflichtige Extras, die nicht zwingend und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Die meisten Menschen mit Leseschwäche nutzen häufig native Betriebssystemfunktionen, da diese auf allen Webseiten sehr gut funktionieren und oft besser mit Screenreadern (wie TalkBack) interagieren als externe Overlays. Einige Overlay-Tools können mit Screenreadern in Konflikt geraten und die Barrierefreiheit sogar verschlechtern, da sie den Code der Website verändern, ohne den Kontext zu verstehen.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von bruchweiler-baerenbach.de auffallen, können Sie per E-Mail, Post oder Telefon jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Ansprechperson Gemeinde Bruchweiler-Bärenbach
Frau Simone Stahl, Ortsbürgermeisterin
Wasgaustraße 40
76891 Bruchweiler-Bärenbach
Telefon: 06394 92 08 46
E-Mail: bruchweiler-baerenbach.de
Ansprechperson Webtechnik
Frau Krystyna Faul, Webtechnik
Ortsstraße 20a
76891 Rumbach / Pfalz
Telefon: 06394 99 30 377
E-Mail: rumbach-pfalz.de
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von bruchweiler-baerenbach.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte RLP wenden:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Ellen Kubica
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5342
E-Mail: mastd.rlp.de
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und letztmals am 06.01.2026 aktualisiert. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Erstellt von: Krystyna Faul, Webdesign